Blick 160 auf Deutschland-Card, Popposkop, ShoePhones und Flash Mobs

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Nach dem „Corporate Anthem“ von Deutschland-Card geht es heute um Wachstum im Online-Video-Werbemarkt, Blogs bei der IBM, Flickr mit Video, GEMA und Youtube, die „ShoePhone“-Kampagne von Get Smart und die Kampagne „StandUp“ – Stell dich gegen die Armut“

Shownotes

6 Antworten

  1. Henning sagt:

    Hallo Alex!

    Zu Beginn das obligatorische: „auch wenn ich nicht aus dem Marketingbereich komme“…auch Wirtschaftsinformatiker lieben deinen professionell gemachten Schnickschnack 😉
    Also dickes Lob und eine Bitte: Hast du zufällig einen Link zu dem netten nigerianischen ex-Minister bzw. dem Arcor Werbespot?

    LG,
    Henning

  2. Hallo Henning, findest du auf der Seite http://www.rms.de/index.php?id=1080

    Hab ich auch in den Shownotes ergänzt.

    Alex

  3. Ralph sagt:

    Hallo Alex – vielen Dank für die Info über Youtube und Gema! Für mich ist das revoulutionäres Wissen, denn bisher dachte ich immer, ich mache was Halb-Legales, wenn ich für Youtube-Filme Musik verwende. Irgendwie ist die Gema-Meldung bisher an mir vorbeigegangen.
    Weiß jemand von euch da draußen, ob die Berechtigung zur „Nutzung des Weltrepertoires musikalische Werke auf der YouTube Plattform“ (Gema-Text) nur für die deutsche Youtube-Plattform gilt, oder auch für die US-Plattform? D.h. kann ich wirklich jedes x-beliebige Youtube Musikvideo auf meinem Blog zeigen?

  4. Hallo Ralph, soweit ich das interpretiere kann man wohl jedes Youtube-Video auf seinen Blog ziehen. Aber wie gesagt, soweit ich das interpretiere.
    Alex

  5. Prospero sagt:

    Scheint, als müsste ich mich mal wieder bei der GEMA beliebt machen – nachfragen kostet ja nichts. Inwiefern mal als privater Podcaster aus dem Schneider ist wenn man reine Diashows erstellt und diese dann mit Songs unterlegt bei Youtube hochlädt – spannende Frage. Aber die GEMA weiß sicher mehr.

  6. Prospero sagt:

    Die GEMA hat mir zwar geantwortet, so recht schlau draus werde ich aber nicht:
    http://podster.de/forum/viewtopic.php?pid=17058#p17058
    Falls jemand in Rechtsdingen belehrter ist als ich.
    Alex: Teil Zwei deiner Frage ist klarer beantwortet, die Abmachung gilt für beide Youtube-Seiten.
    Ad Astra

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